Die Ferien sind in vollem Gange und die Sonne brutzelt: Zeit für einen Besuch im Freibad! ☀️🧜🏻‍♀️
Wir interessieren uns für eure Erfahrungen im Rheintalbad: Wart ihr in diesem Jahr bereits dort und wie hat es euch dort gefallen? Was ist gelungen, wo gibt es vielleicht noch Verbesserungsbedarf? Was wünscht ihr euch?

Und falls ihr noch nicht vor Ort planschen wart: Gibt es Gründe, warum ihr lieber anderswo baden geht? Wie könnte man das Rheintalbad für die Bevölkerung verbessern?

Den Luxus, ein so großes Freibad in Waghäusel zu haben, sollten wir unbedingt zu schätzen wissen. Vielleicht lassen sich Möglichkeiten finden, den Badespaß in unserer Gemeinde auch mit kleineren Mitteln für alle zu verbessern. Lasst uns dazu in den Austausch treten 🏊🏻

Am Dienstag endet die 23-jährige Amtszeit von unserem Oberbürgermeister Walter Heiler. Davor war er lange Jahre bereits Gemeinderatsmitglied.

Lieber Walter, wir möchten uns an dieser Stelle für deinen Dienst für unsere Stadt bedanken und beglückwünschen dich für deine lange Laufbahn, in der du zum Wohle Waghäusels tätig warst.  Als junge Wählervereinigung konnten wir in den vergangenen 8 Jahren innerhalb und außerhalb des Gemeinderats von deiner Erfahrung profitieren.

Wir wünschen dir für die Zukunft alles erdenklich Gute, viel Zeit mit deiner Familie und deinen Freunden und irgendwann auch wieder Erstklassigkeit für deinen HSV.


Die Mitglieder*innen von NEW – Neues Engagement für Waghäusel

In unserem letzten NewsRoom hatten wir René Klumpp zu Gast. Er setzt sich dafür ein, dass die Kiesgrube in Wiesental auch zur Freizeitnutzung geöffnet werden kann. Er hat ausführlich erklärt, welche Hürden genommen werden müssen, damit die Bürger*innen den See trotz des Kiesabbaus mitbenutzen können – wie es beispielsweise bereits in Kronau der Fall ist. Wir finden das Engagement sowie die Ideen zu diesem Projekt unterstützenswert und interessant und bedanken uns für die vielen Informationen.

Die Gewerbesteuer wurde um 20 Prozentpunkte auf 400 Prozentpunkte erhöht, womit wir auf den vorderen Plätzen im Landkreis liegen. Da Pandemie und gestiegene Beschaffungspreise ein großes Thema sind, sollte man die Unternehmen nicht noch höher belasten. Zudem reicht eine Erhöhung im Kalenderjahr. Es müssen andere, ebenfalls zweckgebundene Lösungen gefunden werden, um die Haushaltslage mittel- und langfristig zu verbessern.

Vor der Wagbachhalle soll ein Mehrgenerationen-Sportpark entstehen. Um schon frühzeitig das Interesse auch der möglichen Nutzer*innen bei der Ausgestaltung einzubeziehen, lädt die Stadtverwaltung zu einem ersten Brainstorming zur Planung dieses Projekts ein. Der Workshop findet am Mittwoch, den 01.12.2021 um 18:00 Uhr (Einlass ab 17:45 Uhr) im Foyer der Wagbachhalle Wiesental statt.

Ziel der Veranstaltung soll sein, die Wünsche und Ideen der zukünftigen Nutzer miteinzuplanen.

Uns als Wählervereinigung liegt dieses Projekt nach wie vor sehr am Herzen, ist es doch letztlich auf unseren Antrag zur Einrichtung eines Jugendsportparks aus dem Jahr 2015 zurückzuführen. Es ist uns daher besonders wichtig, dass sich auch und vor Allem die ursprünglich gedachte Zielgruppe der Einrichtung bei der Planung einbringt.

Unser Aufruf lautet daher: Nutzt diese Chance der direkten Beteiligung und bringt euch und eure Ideen bei der Gestaltung des Mehrgenerationen-Soprtparks mit ein!

Wichtig:

Aufgrund des derzeitigen Pandemiegeschehens gilt in der Veranstaltung 2G, die Ausnahmen von dieser Regelung richten sich nach den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg. Eine vorherige Anmeldung zu der Veranstaltung ist daher erforderlich. Wer nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen kann, kann seine Ideen auch telefonisch (07254/207-2238) oder per Mail (mug@waghaeusel.de) einbringen.

Ab 1. Januar 2022 erhöht sich die Hundesteuer in Waghäusel: Die Gebühren steigen von 72 auf 96 Euro für den ersten Hund und auf 192 statt 132 Euro für jeden weiteren.

Unsere NEW-Stadträte waren die einzigen Abgeordneten, die gegen die Verabschiedung der neuen Hundesatzung gestimmt haben.

Bei der Jahreshauptversammlung am 05.11.2021 in der Pizzeria Toskana in Kirrlach wurde wieder eine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet. Neben den turnusmäßigen Berichten der Vorstandsschaft, der beiden Stadträte und der Kassierin, fanden auch wieder Neuwahlen der statt. Die Versammlung brachte dabei einige personelle Veränderungen mit sich: Großer Dank gebührt hierbei an erster Stelle den scheidenden Vorstandschaftsmitgliederinnen Saskia Heiler-Rechner, Marie Haag und Nina Emmert-Neumann für ihr Engagement in den letzten Jahren.

Der neue Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsitzende: Samira Straub & Stefan de Ponte

Schriftführer: Stefan Schmitt

Kassierin: Lisa Neumann

Beisitzer: Marcel Kreuzer

Als Kassenprüfer bestätigt wurden Angelina Sturz und David Metzger.

Neben der Rückschau auf vergangene Themen wurde auch wieder ein Ausblick auf das vor uns liegende Jahr gewagt, das mit der OB-Wahl und einigen traditionellen Veranstaltungen (Ferienprogramm, etc.) sicher nicht langweilig werden wird.

Unser nächstes Treffen findet am Dienstag, den 23.11.2021, ab 19:00 Uhr im Clubhaus des FC Olympia Kirrlach, Südliche Waldstraße 2. 

Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 05.11.2021 um 19.00 Uhr im Ristorante Pizzeria Toskana, Waghäuseler Straße 41 in Kirrlach statt.

Tagesordnung

– Begrüßung und Eröffnung

– Konstituierung

– Bericht der Vorstandschaft

– Bericht der Gemeinderatsfraktion

– Kassenbericht

– Bericht der Kassenprüfer

– Entlastung der Vorstandschaft

– Entlastung der Kassenwartin

– Neuwahlen des Vorstands und der Kassenprüfer

– Anträge

– Jahresplanung 2022

– Verschiedenes

9. Wie groß wird die Lüfterfläche des Kraftwerks in Waghäusel sein?

Das können wir erst beantworten, wenn die tatsächlichen Leistungsdaten bekannt sind. Was jedoch das in den Medien kursierende Bild der geplanten Anlage in Graben-Neudorf betrifft, können wir nach aktuellem Stand sagen, dass die dort zu sehende Lüftungsanlage überdimensioniert ist und wesentlich kleiner ausfallen wird.

Die Lüftungsanlage unten verlief ursprünglich über die volle Länge des
nebenherlaufenden Betriebsweges. Nach aktuellem Planungsstand fällt sie um ca.  
kleiner aus.

10. Gibt es Alternativen, um den Lärm noch weiter zu minimieren? Alternativen zu den Lüftern?

Verschiedene Bereiche der Erdwärmeanlage können Lärmquellen sein. Wie bereits erwähnt, planen wir die technischen Anlagen einzuhausen und sorgen so bereits von Beginn an für einen möglichst leisen Betrieb. Geräuschemissionen der Ventilatoren der Kühlanlage können durch die Einstellung der Drehzahl, der Schaufelzahl, durch ihre geometrische Anordnung oder auch durch die Wahl bestimmter Größen und Formen verringert werden. Einen zusätzlichen Schallschutz können Lärmschutzwände bieten.

In Gesprächen mit BUND und NABU wurde deutlich, dass die Naturschutzverbände die Luftkühlung als umweltfreundlichste Lösung bevorzugen. Eine Alternative, die in Waghäusel jedoch praktisch nicht umsetzbar ist, wäre eine Wasserkühlung. Eine weitere Option wären Hybridkühltürme, eine Kombination von Wasser- und Luftkühlung, wobei jedoch wertvolles Trinkwasser verbraucht würde.

Mit steigender Wärmeabnahme, sinkt zudem der Bedarf an Kühlleistung, die allein für die Stromproduktion benötigt wird. Je mehr Wärme an Wärmekunden geliefert wird, umso weiter lassen sich die Luftkühler und mit ihrem Betrieb einhergehende Geräuschemissionen herunterfahren.

11. Existieren Referenzanlagen? Dass sich die geplante Anlage von negativen Beispielen (Staufen, Landau) unterscheidet, ist keine Garantie für Risikofreiheit!

Wenn Sie sich auf die Seismizität im Oberrheingraben beziehen, verfolgen die Anlagen in Bruchsal und Riehen (https://www.erdwaermeriehen.ch/erdwaerme-riehen) mit der Reservoirerschließung im Buntsandstein (Bruchsal) bzw. im Muschelkalk (Riehen) einen vergleichbaren Ansatz wie wir. Beide Kraftwerke laufen seit Jahren störungsfrei und ohne seismische Ereignisse zu erzeugen. Wenn Sie sich auf die Anlagengröße beziehen, ist die Erdwärmeanlage Grünwald (http://www.erdwaermegruenwald.de/Startseite/Projektportrait-EWG/Projektportrait-EWG/Das-Heizwerk/K152.htm), was die Lüftungstechnik betrifft die Anlage in Holzkirchen (https://www.gw-holzkirchen.de/de/Geothermie/), mit unserer Planung für Waghäusel vergleichbar.

Anmerkung: „Garantie für Risikofreiheit“, „Gefahren zu hundert Prozent ausschließen“ sind Ansprüche, die die IG und die mit ihr verbundenen Initiativen gerne an uns stellen. Wenn Sie diese Forderung an sich selbst richten: Können Sie diesen Anspruch erfüllen? Wenn Sie ehrlich sind, nein. Niemand kann das. Alle Energieformen, auch andere erneuerbare Energien bergen immer ein Restrisiko. Wir können aber garantieren, dass wir alle notwendigen Maßnahmen treffen, um nach aktuellem Stand der Technik ein Höchstmaß  an Sicherheit zu gewährleisten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung drückt es wie folgt aus: „Das besondere an Innovationen ist ihre Kraft, Gegebenes in Frage zu stellen und grundlegende Veränderungen auszulösen. Damit diese Veränderungen auch wirklich positive Auswirkungen auf die Gesellschaft haben, müssen sie genau geprüft werden.

Denn viele Innovationen sind von Technologien geprägt, die individuelle Chancen, aber auch Risiken mit sich bringen. Eine zu 100 Prozent risikofreie Technologie gibt es leider nicht. Daher ist die Erforschung möglicher Risiken von Technologien ein wesentlicher Bestandteil der Innovationspolitik in Deutschland.“

https://www.innotruck.de/themenwelt/chancenundrisiken#:~:text=Innovationen%20ganz%20ohne%20Risiken%20gibt,so%20gering%20wie%20m%C3%B6glich%20halten.&text=Denn%20viele%20Innovationen%20sind%20von,Technologie%20gibt%20es%20leider%20nicht.

12. Haftung für Schäden an Gebäuden und Anlagen durch den Bau oder den Betrieb, die über der Versicherungssumme liegen.

Das Risiko wird von den Versicherern bewertet und die maximale Deckungssumme entsprechend festgelegt. Bislang hat es in Deutschland bzw. Europa keine Schadensfälle im Zusammenhang mit tiefer Geothermie gegeben, in denen die letztendliche Schadenssumme diese Deckungshöhe auch nur ansatzweise erreicht hätte.

13. Wie sieht die finanzielle Haftung konkret aus?

Die größte und effektivste Absicherung gegen eventuelle Schäden sind unsere vielen präventiven Sicherheitsmaßnahmen, die den Eintritt eines Schadens unwahrscheinlich machen. Sollte es dennoch einen Fall geben, gilt im Bergrecht eine Beweislastumkehr. Die Deutsche ErdWärme haftet entsprechend für alle Schäden, die im Zusammenhang mit einer unserer Anlagen auftreten. Dies erleichtert den Bürger*innen die Durchsetzung ihrer Ansprüche. Ein/e vereidigte/r Bausachverständige/r regelt als Ombudsfrau/mann vor Ort unbürokratisch, schnell und ohne aufwendige Gutachten den Ersatz von Schäden.

Für die von uns geplanten Projekte schließen wir Haftpflichtversicherungen mit Gesamtdeckungssummen pro Versicherungsjahr von 20 Mio. EUR bzw. 40 Mio. EUR (im Falle von zwei Ereignissen). Sie deckt Aspekte der Betriebs- und Produkthaftpflicht-, der Umwelt-Haftpflicht-, der Bauherrenhaftpflicht-, der Umweltschadens- und Bergschadensversicherung während der Bauphase und auch später in der Betriebsphase ab. Darüber hinaus streben wir eine Mitgliedschaft in der Bergschadenausfallkasse e.V. (BSAK) an. Diese garantiert eine zusätzliche Sicherung von 13 Mio. EUR, sollten die Versicherungssummen von 20 bzw. 40 Mio. EUR überschritten werden. Dies ist in der Geschichte der BSAK nie eingetreten. Kern der Absicherung durch die Haftpflicht ist, dass niemand schlechter gestellt wird als vor dem Schaden. Gebäudeschäden würden repariert, bei Gegenständen, die sich nicht reparieren lassen, der Zeitwert ersetzt.

14. Auswirkungen auf die Umwelt (seismische, akustische, thermische Belastungen )

– im Bau

– im Betrieb

Erdwärmeanlagen selbst leisten einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Erdwärme ersetzt Energie aus fossilen Rohstoffen und bringt den Aufbau einer klimafreundlichen Wärme- und Energieversorgung voran. Zudem ist der Flächenbedarf von Erdwärmeanlagen in Relation zur erzeugten Energiemenge gering. Umweltschutz spielt auch während der Projektentwicklung eine bedeutende Rolle. Bevor eine Tiefbohrung ausgeführt werden darf, ist eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung obligatorisch. Die Vorprüfung umfasst umfangreiche naturschutzfachliche (Flora und Fauna) und hydrogeologische (Grundwasser) Untersuchungen. Je nach den Ergebnissen der Vorprüfung sind entsprechende Maßnahmen zu treffen. Der Flächenverbrauch oder die geänderte Flächennutzung muss ausgeglichen werden. Wird Wald gerodet, ist eine Aufforstung obligatorisch. Daneben können die Aufwertung von Forstflächen und Biotopen oder die Schaffung neuer Biotope Ausgleichsmaßnahmen sein. Durch die Bohrung sind keine Auswirkungen auf die Oberfläche zu erwarten. Die Distanz zwischen bebauter Oberfläche und Bohrlandepunkt beträgt mindestens 3 Kilometer. Während des Bohrvorgangs sowie beim Bau der Anlage treten Baustellenverkehr und Schallemissionen auf, die vergleichbar mit anderen Bauvorhaben sind. Nachts kommen Lichtemissionen hinzu. Nächtliche Arbeiten müssen so geräuscharm wie möglich ausgeführt werden.

In der Bauphase treffen wir alle gesetzlich vorgeschriebenen und situationsabhängig auch darüber hinausführende Maßnahmen, um die Beeinträchtigung von Anwohnern so gering wie möglich zu halten.

Während des Betriebs der Anlage ist mit keinen Auswirkungen zu rechnen. Messlatte für eine mögliche Lärmbelästigung im Betrieb ist die TA Lärm (siehe Frage 3). Sie dokumentiert und reguliert Lärm von Erdwärmeanlagen mit klaren Werten für die Zulässigkeit. Die Werte beruhen auf ebenso umfangreichen, wie anerkannten Studien. Da die Anlagen der tiefen Geothermie mit Abstand zur Wohnbebauung errichtet und gedämmt werden, kann die TA Lärm für Wohngebiete in der Betriebsphase unterschritten werden.

Durch den Einsatz eines umfangreichen, in die Tiefe horchenden Monitoringsystems können wir Erschütterungen in einem an der Oberfläche noch nicht spürbaren Frühstadium erkennen. Sollte es zu Erdschwingungen kommen, die auf den Anlagenbetrieb zurückführbar sind, wird die Leistung der Anlage über das Steuerungssystem (Ampel) entsprechend reduziert oder heruntergefahren. Das Umweltbundesamt und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe beurteilten die seismischen Risiken der Geothermie wie folgt: „Die maximale Stärke von induzierten seismischen Ereignissen ist in der Geothermie deutlich niedriger als bei vielen weiteren Bergbauaktivitäten. Die Risiken sind bei Beachtung der in der Genehmigung festgelegten Vorsichtsmaßnahmen weder wahrscheinlich noch schwerwiegend.“ Quelle: Umweltbundesamt  https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/tiefe-geothermie-umweltrisiken-beherrschbar.

15. Reifegrad der Technik, speziell im Hinblick auf die Nutzung/Vernichtung der Prozesswärme

Jedes Kraftwerk (Atom, Kohle, Gas,  l, Biomasse etc.) gibt Wärme an die Umgebung ab, sofern diese nicht in ein Wärmenetz eingespeist wird. Die zur Stromerzeugung genutzten Betriebsmittel werden teils mit Wasser, teils durch Luftzirkulation heruntergekühlt. Im Gegensatz zu Kohle-,  Öl- und Gaskraftwerken emittieren Erdwärmeanlagen dabei allerdings kein CO2. Deshalb wird mit jeder MWh Strom aus Geothermie, die Strom aus fossiler Energie ersetzt, die Atmosphäre entlastet und das Klima geschützt. Die Wirkungsgrade der verschiedenen Technologien wurden oben bereits thematisiert. Die Deutsche ErdWärme plant bei allen Anlagen die Wärmeauskopplung, also die Bereitstellung der gewonnen Wärme für ein Wärmenetz, von Anfang an mit ein. Denn unser Ziel ist, überwiegend Wärme bereitzustellen und die Stromproduktion dann zu erhöhen, wenn, wie im Sommer, weniger Wärme nachgefragt wird. Das gilt mittel- bis langfristig auch für Standorte, wie z. B. in Graben-Neudorf, Waghäusel oder Dettenheim an denen das nicht sofort möglich ist, da es dort noch keine Wärmenetze gibt. Wir erwarten jedoch, dass eine vorhandene erneuerbare Wärmequelle den Auf- und Ausbau von Wärmenetzen dort beschleunigt. In der Übergangszeit nutzen wir die Wärme komplett zur Stromproduktion, die trotz der erhöhten Abgabe von Wärme an die Umwelt klimafreundlich ist.

16. Können Sie die Lithium-Gewinnung als Nebenprodukt ausschließen?

Die Lithiumgewinnung aus tiefer Geothermie ist aktuell noch im Forschungsstadium. Pilotprojekte gibt es zum Beispiel in Bruchsal und Insheim. Bei beiden ist noch nicht ersichtlich, dass in Kürze eine für die industrielle Nutzung nennenswerte Menge gewonnen werden kann. Wir konzentrieren uns auf den Bau von Erdwärmeanlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme. Insbesondere die Wärmeplanung und – versorgung sollte aus unserer Sicht aktuell vorrangiges Ziel der Städte und Gemeinden sein. Dafür halten wir an unserem Sicherheitskonzept fest, dass einen geschlossenen Kreislauf für die Erschließung des Thermalwasserreservoirs und damit keinen Ansatz zur Gewinnung von Lithium vorsieht. Sollte es irgendwann möglich sein, Lithium sauber, sicher und unter wirtschaftlichen Bedingungen am Oberrhein zu gewinnen, werden wir die entsprechenden Verfahren prüfen und mit den Standortgemeinden unserer Anlagen besprechen. Es wäre in jedem Fall ein komplett neues Projekt, dass neue Anlagen benötigt und entsprechende Genehmigungsverfahren durchlaufen muss.

17. Genauere Angaben hätten wir gerne zum komplexen Firmenkonstrukt der Deutsche Erdwärme GmbH & Co KG

Das „Konstrukt“ ist nicht so komplex wie es von der IG gerne dargestellt wird.

• Die Deutsche Erdwärme GmbH in Grünwald ist Inhaber aller Lizenzen und hat die Aufgabe Erdwärmeanlagen zu planen, zu entwickeln und zu finanzieren.

• Die Entwicklungsgesellschaft Deutsche ErdWärme GmbH & Co KG hat ihren Sitz in Karlsruhe und setzt die Projekte operativ um.

• Für die einzelnen Erdwärmeanlagen werden eigene Projektgesellschaften gegründet, die ihre Sitze am jeweiligen Standort haben können. (Siehe diesbezüglich auch Frage 8)

• Die von der IG häufig angeführt Gesellschaft mit Sitz in Dubai stammt aus den Anfängen der Gründungsphase, in der einer der Gründer seinen Wohn- und Arbeitssitz dort hatte. Die Gesellschaft dort wurde mit  Übergang in die GmbH in Grünwald aufgelöst.

18. Welche negativen Ausgasungen (z.B. Radon) entstehen?

Beim Test der ersten Bohrung wird Wasser in ein Auffangbecken geleitet. Dieses Wasser kann Schwefel und Methan enthalten und entsprechende Gerüche absondern. Dies betrifft nur wenige Tage in der Bauphase. Während des geregelten Betriebs läuft das Wasser durch einen geschlossenen Kreislauf, aus dem keine Gase, Gerüche und Wasserdampf entweichen können. Unsere Erdwärmeanlagen setzen keine Radioaktivität frei und erzeugen im laufenden Betrieb keine radioaktiven Emissionen. Das mineralisierte Thermalwasser hat geringe Konzentrationen an radioaktiven Elementen und weist deshalb eine Strahlung auf. Bei der Anlage handelt es sich um ein hydraulisch geschlossenes System, bei dem das Thermalwasser zu 100 Prozent in dasselbe Reservoir zurückgeführt wird. Das Wasser hat keinen Außenkontakt und tritt im laufenden Betrieb auch nicht an der Oberfläche aus.

Lediglich an Filtern und Wärmetauschern der Kraftwerksanlage können sich radioaktive Rückstände in kleinen Mengen ablagern. Diese werden bei Wartungs- und Reinigungsarbeiten fachmännisch entsorgt. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr. Die Arbeiter müssen jedoch bei der Reinigung der Anlage aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen Schutzkleidung tragen. Die Ablagerungen (Scalings) sollten nicht eingeatmet oder geschluckt werden.

19. Wie lange kann dieses Kraftwerk betrieben werden, bis das Reservoir abgekühlt ist?

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat diesbezüglich Studien an bayerischen Anlagen in Auftrag gegeben. Sie kommen zu folgendem Ergebnis: An der Förderbohrung genügt die Lebensdauer eines Geothermie-Kraftwerks nicht, um die Temperatur merklich abzusenken – sofern die Anlage richtig ausgelegt ist. Auch um die Reinjektionsbohrung reicht die Abkühlung nach 50 Jahren meist weniger als einen Kilometer weit, wie Berechnungen speziell für bayerische Anlagen zeigen. Das Thermalwasser wird mit einer Temperatur von 60 C in den Untergrund zurückgeführt und erwärmt sich auf dem Weg zur Förderbohrung durch die nachströmende Erdwärme wieder. Die ältesten aktiven Geothermiekraftwerke in Laderello, Italien, laufen seit rund 100 Jahren.

Nachdem die Deutsche ErdWärme GmbH & Co. KG ihr grundsätzliches Interesse an der Prüfung eines Tiefengeothermie-Kraftwerks auf dem Stadtgebiet Waghäusel in einer Sitzung des Gemeinderates vorgestellt hatte, kamen zahlreiche Fragen im Gremium und bei interessierten MitbürgerInnen auf. Die NEW hat einen Großteil dieser Fragen zusammengestellt und gebündelt an die Deutsche ErdWärme gestellt, die mit einem umfassenden Antwortkatalog reagiert hat. Auf dieser Seite finden Sie diese ausführlichen Informationen zu den Themen, die für die weiteren Gespräche und vor allem – sollte sich ein Standort als geeignet erweisen – für eine eventuelle Planung grundlegend sind: mögliche Standorte, Auswirkungen auf die Umwelt, Lärmbelastung, Energienutzung & Wirtschaftlichkeit, mögliche Risiken, steuerliche & Haftungsfragen, Infos zu vergleichbaren Projekten & Entwicklungsthemen wie der Lithiumgewinnung.

1. Welche Standorte, außer dem im Gewerbegebiet “Unterspeyerer Feld“, stehen noch in der Planung bzw. wären Alternativen?

Aus den Gesprächen, die wir mit allen Fraktionen im Stadtrat geführt haben, ging das Unterspeyerer Feld als die von der klaren Mehrheit bevorzugte Standortoption hervor. Entsprechend konzentriert sich die Planung aktuell allein auf diesen Bereich. Ein wichtiger Grund war, dass die Gemeinde hier über eigenen Grundbesitz verfügt und selbst ein Grundstück zum Verkauf oder zur Pacht anbieten könnte. Das Unterspeyerer Feld ist noch kein Gewerbegebiet, sondern wird lediglich als Option für die Ausdehnung der bestehenden Gewerbefläche vorgehalten. Alternativen böten sich weiter südlich. Dadurch würde sich der Abstand zum Neubaugebiet verringern und bei einem Großteil der dortigen Flächen handelt es sich um FFH-Gebiet. Eine weitere Option böte sich in dem von den Bürgern als Naherholungsgebiet genutzten Wald zwischen den drei Ortsteilen.

2. Warum muss dieses Kraftwerk so nah an der Wohnbebauung gebaut werden? Kann dies nicht weiter außerhalb gebaut werden?

Der Standort von Erdwärmeanlagen an der Oberfläche hängt von der Lage des jeweiligen Thermalwasserreservoirs im Untergrund und seiner Erreichbarkeit durch die Bohrungen ab. In dem durch diese Vorbedingungen gegebenen Umkreis von ca. 1 km zu den Bohrzielen im Untergrund werden bereits für eine bestimmte Nutzung festgelegte Flächen wie Wohn-, Wasser- oder Naturschutzgebiete als Standorte ausgeschlossen. Am Ende ergeben sich meist nur wenige Standortoptionen. Innerhalb des Unterspeyerer Feldes ist ein weiter westlich gelegener Standort denkbar, der etwas weiter entfernt von der Wohnbebauung liegen würde. Die Eigentumsverhältnisse gestalten sich dort jedoch so, dass die Stadt selbst nicht von einem Grundstücksverkauf oder seiner Verpachtung profitieren könnte.

3. Mit welchem Schallleistungspegel (LWA) in dB muss während der Bau- und Betriebsphase gerechnet werden?

Der Schallleistungspegel bezieht sich auf die Emissionswerte der Lärmquellen direkt, also ohne Abstände, Dämpfungswirkung der Luft etc. Dieser Wert wird meist von den Geräteherstellern angegeben, weil bei der Produktion nicht absehbar ist, wo und unter welchen Randbedingungen die Maschinen zum Einsatz kommen. In der Bau- und auch der Betriebsphase sind verschiedene Geräte/Maschinen im Einsatz. Deren Werte müssten wir zunächst bei den Subunternehmen abfragen.

Wenn Sie eine Einschätzung haben wollen, mit welcher Lärmbelästigung Anwohner und Passanten gegebenenfalls zu rechnen haben, sind die Werte des Schalldruckpegels aussagekräftiger. Sie geben das Lärmniveau am Standort des Betrachters an. Hier ein Video, dass den Unterschied zwischen Schallleistungs- und Schalldruckpegel erklärt: https://www.youtube.com/watch?v=wXiKs_Y6P_0

Messlatte für eine mögliche Lärmbelästigung im Betrieb ist die TA Lärm. Sie dokumentiert und reguliert Lärm von Erdwärmeanlagen mit klaren Werten (nach dem Schalldruckpegel) für die Zulässigkeit. Dies bedeutet, dass die Lärmemissionen, die für die verschiedenen Typen der Siedlungsgebiete geltenden Richtwerte nicht überschreiten dürfen. Auf dem Betriebsgelände selbst dürfen wir 70 dB erreichen. Auf benachbarten Gewerbegebieten dürften von der Anlage stammende Geräusche tagsüber mit maximal 65 dB und nachts mit maximal 50 dB wahrnehmbar sein. Die Grenzwerte werden mit zunehmender Wohndichte niedriger. In reinen Wohngebieten dürfen die von der Anlage stammenden Geräuschemissionen Werte von 50 dB tagsüber und 35 dB nachts nicht überschreiten.

Für die Bohrung und die Bauphase gelten die Grenzwerte der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm“ die jedoch mit den Grenzwerten der TA Lärm identisch sind. In reinen Wohngebieten dürfen die von einer Baustelle stammenden Geräuschemissionen Werte von 50 dB tagsüber und 35 dB nachts nicht überschreiten. Zur besseren Orientierung hier eine Vergleichstabelle:

Die IG führt gerne Videos von Anlagen vor, um einen gewissen Grad der Lärmbelästigung zu demonstrieren. Keines dieser Videos zeigt Kraftwerke, bei denen Turbine, Generator, Abdampfleitung, der Pumpenmotor und die Betriebsmittelpumpen ober Tage in eine schalldämmende Kapselung eingebaut sind, so wie es von uns geplant ist. Auch gezeigte Aufnahmen von Lüftungsanlagen vermitteln ein falsches Bild, da sie nicht vor der installierten Schallschutzwand, sondern direkt vor den Anlagen aufgenommen wurden. Und selbst diese Anlagen erfüllen die Grenzwerte der TA Lärm, da sie ansonsten nicht betrieben werden dürften. Hier die Grenzwerte noch einmal im Überblick:

• in Industriegebieten 70 dB(A)

• in Gewerbegebieten tags 65 dB(A), nachts 50 dB(A)

• in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A)

• in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A)

• in reinen Wohngebieten tags 50 dB(A) nachts 35 dB(A)

• in Kurgebieten, für Krankenh user und Pflegeanstalten tags 45 dB(A), nachts 35 dB(A)

dB(A) = Maßeinheit des Schalldruckpegels

4. Konkrete Konzepte / Realisierungsmöglichkeiten zur Nutzung der Energie

Die Erdwärmeanlage bietet zwei Möglichkeiten die gewonnene Energie zu nutzen. Zum einen als Wärme zum Heizen und Kühlen oder für industrielle Zwecke, zum anderen zur Stromerzeugung. Die Stromerzeugung ist sofort nach Inbetriebnahme der Anlage möglich, der Strom kann direkt ins Netz eingespeist werden. Unabhängig vom Wirkungsgrad, der in der folgenden Frage thematisiert wird, ist die Stromerzeugung aus Erdwärme in jedem Fall klimafreundlich, da sie Strom aus fossilen Energiequellen ersetzt. Um die Wärme zum Heizen zu nutzen, benötigt Waghäusel ein Wärmenetz. Da Waghäusel als große Kreisstadt jedoch zu einer Wärmeplanung verpflichtet ist, mit dem Ziel seinen Wärmebedarf zu decarbonisieren, ist davon auszugehen, dass mittelfristig der Aufbau eines Wärmenetzes angeschoben wird. Dafür braucht es Wärmequellen. Unser Konzept sieht vor, dass wir Strom erzeugen, bis ein Wärmenetz vorhanden ist. Gewerbliche oder größere öffentliche Wärmekunden wie Schulen, Rathaus, Kindergärten, Schwimmbäder etc. können über mobile Wärmelieferungen von Anfang an bedient werden.

5. Konkrete Berechnungen zu Ertrag und Wirkungsgrad der Anlage

Genaue Ertragswerte können wir erst angeben, wenn alle Parameter zu deren Berechnung bekannt sind. Näherungswerte lassen sich aus den Erfahrungswerten anderer Bohrungen und Anlagen ableiten. Wir erwarten eine Leistung von rund 40 MWth (thermische Leistung). Der Wirkungsgrad von etwa 15 Prozent in der Stromproduktion ergibt eine elektrische Leistung von 6 MWel. Mittelfristig soll der Schwerpunkt des Anlagenbetriebs auf der Bereitstellung von Wärme zum Heizen liegen. Hier liegt der Wirkungsgrad bei 95 Prozent. Die Stromerzeugung dient dann der Steigerung der Anlagenauslastung. Sie wird hochgefahren, wenn wie im Sommer weniger Wärme nachgefragt wird. Eine entscheidende Größe für die Berechnung des Ertrags ist die Anzahl der Volllaststunden, die eine Anlage leisten kann. Hier liegt eine der großen Stärken der Geothermie, die, abgesehen von wenigen Wartungstagen, das ganze Jahr zuverlässig Strom liefert (über 8.000 Vollaststunden im Jahr). D. h. die Erdwärmeanlage mit der oben genannten Leistung von 6 MW, könnte mehr als 48.000 MWh Strom pro Jahr produzieren. Die durchschnittliche erreichte Anzahl der Volllaststunden von Wind- und Solarenergie in Baden-Württemberg liegt laut Statistik des Umweltministeriums BW über die erneuerbaren Energien 2020 bei 1.900 (Wind) und 920 (Solar). Um eine entsprechende Menge Strom mit Windkraft zu erzeugen, bräuchte man in BW sieben bis acht moderne Windkraftanlagen mit einer Leistung von 3,3 MW. Dieser stünde jedoch nicht kontinuierlich über das ganze Jahr Verfügung, sondern wird nur dann erzeugt, wenn der Wind weht. Darüber hinaus spielen auch die Kosten und Folgekosten der Ressource eine entscheidende Rolle, um eine Technologie zu bewerten. Die für einen sinnvollen Vergleich der Technologien relevante Größe sind die Stromgestehungskosten (LCOE):

https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/

Im einem Fall muss eine Ressource aufwendig z. B. im Kohlebergbau zutage gefördert werden, ist endlich und erzeugt erhebliche Folgekosten (von Gesundheitsschäden bis zum Klimawandel). Im anderen Fall ist die Ressource kostenlos, unendlich verfügbar und hat nur das Recycling bzw. den Rückbau der Anlagen als Folgekosten. Wikipedia bietet in seinem Artikel zu den Stromgestehungskosten einen Vergleich verschiedener Energieformen: https://de.wikipedia.org/wiki/Stromgestehungskosten

6. Subventionsunabhängige Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Anlage

Das Projekt ist rein privatwirtschaftlich finanziert. Sobald die Anlage in Betrieb geht, erhalten wir für den produzierten Strom – wie alle anderen erneuerbaren Energien auch – die gesetzlich festgelegte EEG-Umlage. Die Einspeisevergütung von 25 Cent liegt deutlich unter den 50 Cent, die früher für Wind- und Solarenergie gezahlt wurden.

„Aktuell liegen die zugesicherten Vergütungen für viele neue Anlagen im Rahmen der Auktionen im Bereich der zukünftig zu erwartenden Börsenpreise, sodass diese Vergütungen mehr die Planungssicherheit der Investoren erhöhen (feste Einnahmen, auch wenn der Strompreis fallen sollte), als die zu erwartende Gewinnmarge der Anlagenbetreiber erhöhen. Dies bedeutet, dass neue EEG-Anlagen das EEG-Konto nur sehr geringfügig belasten werden.“ (Quelle: Forschungsgesellschaft für Energiewirtschaft mbH https://www.ffegmbh.de/aktuelles/veroeffentlichungenund-fachvortraege/971-infografik-wie-funktioniert-die-eeg-umlage)

Die Stromerzeugung aus Erdwärme wäre zum heutigen Zeitpunkt in Deutschland ohne das EEG nicht wirtschaftlich. Bei voller Einpreisung der CO2 Kosten bei Strom und Wärme oder durch den Abbau der Subventionen für fossile Energieträger könnte Erdwärme bereits heute im wirtschaftlichen Wettbewerb bestehen. Vorteile wie nicht benötigte Speichermedien, die kurzen Transportwege und die CO2-freie Erzeugung würden die Attraktivität von Erdwärme als regionale Energie- und Wärmequellezusätzlich erhöhen.

„Mit jährlich mindestens 37 Milliarden Euro wird der Verbrauch klimaschädlicher Brennstoffe begünstig. Das wären mehr als 400 Euro pro Einwohner. Für Flugbenzin gibt es Steuererleichterungen von 12,5 Milliarden Euro, durch das Dieselprivileg lässt sich der Fiskus 11,5 Milliarden entgehen. Die energie-intensive Industrie bekommt außerdem per annum 5,4 Milliarden Euro von den anderen Stromverbrauchern geschenkt.“ (Quelle: https://www.heise.de/tp/features/Oel-und-Kohle-Subventionenohne-Ende-4879159.html?seite=all)

7. Gibt es Risikoabschätzungen, -berechnungen?

Eine Abwägung der möglichen Risiken für die Umwelt (Mensch, Natur) wird im Rahmen der Umweltverträglichkeitsvorprüfung getroffen. Diese bezieht sich immer auf einen konkreten Standort und wird in Auftrag gegeben, wenn wir uns mit der Stadt auf ein Grundstück verständigt haben. Eine eigene seismische Gefährdungsstudie für den Standort Waghäusel wird dann durchgeführt, wenn klar ist, dass ein Projekt formell durchführbar ist. Auch hier spielt unter anderem die Frage, ob man sich auf einen Standort verständigen kann und an welcher Stelle ein Reservoir mit den Bohrungen tatsächlich erschlossen werden soll, eine Rolle. Die seismische Gefährdungsstudie für das Projekt in Graben-Neudorf, das ähnliche Bedingungen aufweist wie das in Waghäusel, kam zu folgendem Schluss: „Es wird nicht erwartet, dass durch die Erschließung und den Betrieb der geothermischen Anlage am Standort Graben-Neudorf spürbare oder schadensrelevante Seismizität verursacht wird.“

Das Umweltbundesamt und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe beurteilten die seismischen Risiken der Geothermie wie folgt: „Die maximale Stärke von induzierten seismischen Ereignissen ist in der Geothermie deutlich niedriger als bei vielen weiteren Bergbauaktivitäten. Die Risiken sind bei Beachtung der in der Genehmigung festgelegten Vorsichtsmaßnahmen weder wahrscheinlich noch schwerwiegend.“ Quelle:

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/tiefe-geothermieumweltrisiken-

8. Wo wird der Stammsitz der gegründeten Gesellschaft sein? In Waghäusel oder beim Firmensitz in Grünwald?

Wo die verwaltungsrechtlichen Firmensitze der einzelnen Kraftwerksgesellschaften liegen werden, wie zum Beispiel der des Projekts Waghäusel, wird Bestandteil der Gespräche mit den Standortgemeinden, sobald Gewissheit besteht, dass eine Anlage tatsächlich gebaut werden kann. Dies ist frühestens nach Abschluss der zweiten Bohrung und erfolgreichem Zirkulationstest der Fall. Sollte der eigentliche Grund hinter der Frage des Firmensitzes die Frage nach dem zu erwartenden Gewerbesteueranteil sein, können wir Ihnen mitteilen, dass nach unserem Verständnis und unabhängig der künftigen Eigentumsverhältnisse und Sitze der Kraftwerksgesellschaften durch § 29 Gewerbesteuergesetz sichergestellt ist, dass die Standortgemeinden mit mindestens 70 % der Gewerbesteuereinnahmen rechnen können.