NEW zum geplanten Windpark Lußhardt

Die Förderung erneuerbarer Energien ist eine Angelegenheit, die auch uns sehr am Herzen liegt.
Das Thema Windenergie hat in der Sommerpause die Gemüter in unserer Stadt bewegt. In den vergangenen Wochen war allerdings zu beobachten, dass hierzu auch Fehlinformationen verbreitet wurden.
Wir möchten daher die Gelegenheit nutzen und den Sachverhalt zum Thema Windenergie in Waghäusel ohne Wertung aus unserer Sicht darstellen, um zu einer sachlichen Diskussion beizutragen:
Windenergieanlagen sind im Außenbereich (d.h. außerhalb der Ortslage) grundsätzlich zulässig, wobei Vorgaben wie Abstände zur Bebauung, Naturschutz, Gewässerschutz, etc., dennoch einzuhalten sind.
Die Gemeinden haben aber die Möglichkeit, sog. Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen. Die Ausweisung dieser Flächen hat zur Folge, dass im übrigen Außenbereich der Stadt Waghäusel WIndkraftanlagen nicht mehr zulässig sind. Der (Landes-) Gesetzgeber gibt dabei aber vor, dass die Gemeinden keine Verhinderungsplanung betreiben dürfen, d.h. Windenergieanlagen nicht pauschal ausschließen können.
Bereits im Jahr 2012 hat der Gemeinderat daher den Aufstellungsbeschluss zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie gefasst. Im damals laufenden Verfahren wurden verschiedene Prüfflächen bewertet und die Öffentlichkeit informiert und beteiligt.
Ergebnis des Verfahrens sind die heute bekannten Konzentrationszonen auf Gemarkung Waghäusel im Wald zwischen Kirrlach und der Autobahn, auf denen der Windpark Lußhardt geplant ist.
Ohne Ausweisung dieser Flächen wären Windenergieanlagen grundsätzlich überall im Außenbereich zulässig (Vorgaben wie Abstände zur Bebauung, Naturschutz, Gewässerschutz, etc. sind natürlich trotzdem einzuhalten).

Bild: privat

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